Seit 1987 haben ca. 400 Menschen zur Heimstatt gefunden (Stand 2022). Wie lange unsere Mieter*innen bei uns bleiben, ist ganz unterschiedlich: Der eine verlässt uns, weil er vielleicht irgendwann auf die Straße zurückkehrt, die andere benötigt intensivere Unterstützung durch ein anderes Hilfsangebot. Am meisten freut es uns, wenn wir unsere Bewohner*innen dabei unterstützen können, den Weg in ein glücklicheres und menschenwürdigeres Leben zu finden.
Wie das aussehen kann, möchten wir Ihnen einmal anhand eines Abschlussberichtes einer gelungenen Begleitung zeigen:
Ambulant Betreutes Wohnen nach § 67 ff. SGB XII (Betreuungsschlüssel 1:14)
Ende der begleitenden Beratung zum 30.11.2021 (Abschlussbericht) bei Herrn L. R. (* 26.07.1979)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die begleitende Beratung bei Herrn R. endet zum 30.11.2021; eine Verlängerung wird nicht beantragt.
Bei Herrn R. hat sich sehr viel zum Positiven gewendet und es ist mit zunehmender Dauer eine Stabilisierung eingetreten. Natürlich können wir alle nicht in die Zukunft schauen, aber wir gehen davon aus, dass Herr R. die besonderen sozialen Schwierigkeiten überwunden hat.
Herr R. lebt selbständig und regelt seine Angelegenheiten eigenständig und verantwortungsvoll.
In den vergangenen Jahren wurden hauptsächlich folgende Themenbereiche bearbeitet:
- Die grundsätzliche Haltung von Herrn R. hat sich weg von prinzipieller Gleichgültigkeit hin zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sämtlichen Angelegenheiten entwickelt. Es scheint, als habe er seine „jugendlich ignorante (pubertierende) und provokante Verhaltensweise“ endgültig abgelegt.
- Auch die Beschäftigungslosigkeit wurde überwunden. Durch Arbeit auf dem freien Arbeitsmarkt mit mittlerweile unbefristeter Festanstellung ist Herr R. komplett sozialleistungsfrei.
- Sukzessive konnten Verbindlichkeiten abgelöst und Schulden teilweise auch per Vergleich reguliert werden.
- Den kompletten Bereich Finanzen bewältigt Herr R. mittlerweile selbständig, vorausschauend und souverän.
- Herr R. weiß um seine gesundheitlichen „Gebrechen“. Er hält regelmäßig Kontakt zu entsprechenden Ärzten (tlwse. auch Kliniken) und „kehrt nichts mehr unter den Teppich“. Er ist an grundsätzlichen Klärungen interessiert. So ist z.B. auch eine nicht unerhebliche Gewichtsreduktion gelungen, an der er noch weiter arbeiten will.
- Herr R. war seit vielen Jahren getrennt lebend. Er hat die Scheidung eingereicht und sie wurde vollzogen.
- Diverse Belange mit dem Jugendamt konnten geklärt werden. Eine Angelegenheit ist noch nicht abgeschlossen, aber geregelt.
- Ebenso klärt er momentan noch eine Angelegenheit mit der Krankenversicherung.
- Insgesamt ist sein Umgang mit Formalitäten selbständig, zuverlässig und gewissenhaft.
- Seit April 2020 wohnt er in gemeinsamer Wohnung mit der (neuen) Partnerin. Die Partnerschaft scheint stabil.
Ich erlebe Herrn R. reflektiert, ausreichend selbstkritisch und vorausschauend. Er hat gezeigt, dass er entstehende Probleme durchaus frühzeitig erkennen und vernünftige Problemlösungsstrategien entwickeln kann. Herr R. weiß, wo er sich informieren und Rat holen kann. Er nimmt am Leben in der Gemeinschaft und Gesellschaft teil, so dass auch hier kein „Vakuum“ besteht.
Er weiß auch, dass er sich trotz Beendigung unserer begleitenden Beratung bei entstehenden Problemen natürlich an uns wenden kann.
Die Entwicklung von Herrn R. ist so positiv, dass mit gutem Gewissen von einer gelungenen und erfolgreichen Wiedereingliederung und somit Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten gesprochen werden darf.
Natürlich wissen wir alle nicht, was auf uns zukommt, und ich hoffe, Herr R. straft mich nicht Lügen.
Auf seinem weiteren Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute, viel Erfolg und eine weiterhin so positive Lebenseinstellung und Entwicklung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.