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Begleitende Beratung

Alle Bewohner*innen werden ab dem Zeitpunkt des Einzugs im Rahmen einer begleitenden Beratung nach § 67 SGB XII durch sozialpädagogische Fachkräfte unterstützt. Die Intensität richtet sich nach der Problemlage des Einzelfalls, wofür verschiedene Beratungsschlüssel zur Verfügung stehen.
Inhalt und Ziele werden zwischen den Beteiligten vereinbart und in geeigneten Fällen in einem Gesamthilfeplan festgeschrieben.

Die Kosten der begleitenden Beratung werden weitgehend vom Landkreis Esslingen übernommen.

Die begleitende Beratung erfasst insbesondere folgende Bereiche:

  1. Hilfen bei der Existenzsicherung durch Klärung der finanziellen Situation, Schuldenregulierung, Arbeitsplatzsuche
  2. Hilfen bei der gesundheitlichen Rehabilitation
  3. Umgang mit Ämtern und Behörden
  4. Überblick über örtliche Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten in verschiedenen Problemlagen (Sucht-, Schuldner-, Verbraucher-, Arbeits-, Mieter-, Sozialhilfe-Beratung, …)
  5. Förderung des Zusammenlebens in einer Mieter-Gemeinschaft; Aufbau von sozialen Kontakten in der neuen Lebenssituation (Nachbarschaft, Vereine, Kirchengemeinde) und Klärung abgebrochener familiärer Kontakte, Unterstützung bei einer sinnvollen Freizeitgestaltung
  6. Heranführung an grundlegende Rechtskenntnisse (Mietrecht, Vertragsrecht, Haftpflicht, …)
  7. Hilfe bei der Suche nach geeignetem, dauerhaftem Wohnraum
  8. Hauswirtschaftstraining (Ernährung, Geldeinteilung und Planung, Hygiene und Reinigung, Umgang mit haustechnischem Gerät, Grundtechniken der Renovierung, …)
  9. Krisenintervention